Kosten und Gebühren
Wie alle Rechtsanwälte bin ich an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Diese Gebühren sind jederzeit nachvollziehbar und transparent. Einen ersten Überblick über mögliche Kosten erhalten Sie auf vielen Seiten im Internet. Diese Kosten trägt regelmäßig die unterlegene Partei.
Alternativen zur gesetzlichen Regelung, beispielsweise Honararvereinbarungen für den Erfolgsfall, sind inzwischen ausnahmsweise in bestimmten Grenzen erlaubt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mandant nach §§ 4a RVG, 49b BRAO ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Dies wäre im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Gerne bespreche ich mit Ihnen auch, inwieweit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie eine kostenneutrale Möglichkeit sein könnten, Ihr Recht durchzusetzen.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich die komplette Korrespondenz und hole die Deckungszusage für Sie ein. |