WILLI REICHEL – RECHTSANWALT, Nürnberg
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Neues zum Umlaufbeschluss

24/2/2021

 
Eigentümerversammlungen sind als höchstes Entscheidungsgremium von Eigentümergemeinschaften auf persönlichen Austausch und direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten angewiesen. Deswegen ist die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses im Gesetz nur als Ausnahme angelegt, die die Zustimmung Aller erfordert. Das geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht seit 1.12.2020 zwar keine Änderung dieses Grundsatzes vor, allerdings wurde nunmehr in § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG eine Ausnahme ermöglicht.

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​Willi Reichel, Rechtsanwalt
Friedenstr. 7
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 52 99 414
Telefax:  +49 (911) 52 99 021
E-Mail: ra@willi-reichel.de
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