Das LG Frankfurt am Main entschied am 30.08.2022:
Die Nichtzulassung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung wegen begrenzter Kapazität des Tagungsraums schränkt das Teilnahmerecht der Wohnungseigentümer unzulässig ein. Dieses Recht darf nicht dahingehend beschränkt werden, dass nur einzelnen Eigentümern die persönliche Anwesenheit gestattet wird, während andere Eigentümer Vollmachten zu erteilen haben. Der Versammlungsort einer Wohnungseigentümerversammlung muss im Übrigen so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gewährleistet ist. Soweit eine Versammlung entgegen dieser Grundsätze trotzdem durchgeführt wird, sind die Beschlüsse anfechtbar. Monatelang waren und sind Geschäfte und Betriebe geschlossen. Die jeweiligen Vermieter verlangen jedoch meist die Miete weiter. Die Möglichkeit des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" wurde hier schon besprochen. Ein andere Option ist die Mietminderung wegen Mietmangels.
Eigentümerversammlungen sind als höchstes Entscheidungsgremium von Eigentümergemeinschaften auf persönlichen Austausch und direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten angewiesen. Deswegen ist die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses im Gesetz nur als Ausnahme angelegt, die die Zustimmung Aller erfordert. Das geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht seit 1.12.2020 zwar keine Änderung dieses Grundsatzes vor, allerdings wurde nunmehr in § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG eine Ausnahme ermöglicht.
In Bayern können Soloselbständige, vor allem freischaffende Künstler/innen und Angehörige kulturnaher Berufe, vom Soloselbstständigenprogramm Unterstützung bekommen. Dabei wird auch Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Das Programm gilt für die Zeit ab Oktober 2020 bis Dezember 2020 und kann ab dem 18.12.2020 bis zum 31. März 2021 beantragt werden.
Das BGB ist zwar schon 120 Jahre alt. Die ersten 102 Jahre gab es den § 313 Abs. 1 aber nicht. Dabei ist das Prinzip schon längst bekannt. Im römischen Vertragsrecht hieß es noch Clausula rebus sic stantibus und sah vor, dass die Vertragsbindung bei nachträglicher grundlegender Veränderung der bei Vertragsabschluss gegebenen Umstände entfallen soll. Damit wurde ein anderer zentraler Grundsatz, wonach Verträge einzuhalten sind (Pacta sunt servanda), eingeschränkt.
Im deutschen Recht kam der Wegfall der Geschäftsgrundlage schon seit langer Zeit gewohnheitsrechtlich zur Anwendung. Spätestens mit der großen Inflation während der frühen 20er Jahre ermöglichte schon das Reichsgericht die Anpassung von Verträgen. Der BGH übernahm das Konzept als ständige Rechtsprechung. Voraussetzung war, dass Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) als Ermächtigungsgesetz, gar als Ausdruck einer Corona-Diktatur zu denunzieren, ist unhaltbar. Das IFSG ist mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 nicht vergleichbar. Damals beschloss die Mehrheit des Berliner Reichstags, ihre Rechte einem Diktator zu übertragen - eine Selbstaufgabe. Wer sich für die damaligen Geschehnisse interessiert, erhält hier einen guten Überblick. Aufgrund der damaligen Ereignisse ist der Begriff "Ermächtigungsgesetz" für Viele belastet. Zu Unrecht, ein Ermächtigungsgesetz ist vielmehr der gesetzgeberische Normalfall und vor allem Ausdruck eines demokratischen Rechtsstaats.
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