WILLI REICHEL – RECHTSANWALT, Nürnberg
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Ermächtigungsgesetz und Ermächtigungsgrundlage

19/11/2020

 
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) als Ermächtigungsgesetz, gar als Ausdruck einer Corona-Diktatur zu denunzieren, ist unhaltbar. Das IFSG ist mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 nicht vergleichbar. Damals beschloss die Mehrheit des Berliner Reichstags, ihre Rechte einem Diktator zu übertragen - eine Selbstaufgabe. Wer sich für die damaligen Geschehnisse interessiert, erhält hier einen guten Überblick. Aufgrund der damaligen Ereignisse ist der Begriff "Ermächtigungsgesetz" für Viele belastet. Zu Unrecht, ein Ermächtigungsgesetz ist vielmehr der gesetzgeberische Normalfall und vor allem Ausdruck eines demokratischen Rechtsstaats.

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​Willi Reichel, Rechtsanwalt
Friedenstr. 7
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 52 99 414
Telefax:  +49 (911) 52 99 021
E-Mail: ra@willi-reichel.de
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