WILLI REICHEL – RECHTSANWALT, Nürnberg
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Kennen Sie den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB)?

3/1/2021

 
Das BGB ist zwar schon 120 Jahre alt. Die ersten 102 Jahre gab es den § 313 Abs. 1 aber nicht. Dabei ist das Prinzip schon längst bekannt. Im römischen Vertragsrecht hieß es noch Clausula rebus sic stantibus und sah vor, dass die Vertragsbindung bei nachträglicher grundlegender Veränderung der bei Vertragsabschluss gegebenen Umstände entfallen soll. Damit wurde ein anderer zentraler Grundsatz, wonach Verträge einzuhalten sind (Pacta sunt servanda), eingeschränkt.

Im deutschen Recht kam der Wegfall der Geschäftsgrundlage schon seit langer Zeit gewohnheitsrechtlich zur Anwendung. Spätestens mit der großen Inflation während der frühen 20er Jahre ermöglichte schon das Reichsgericht die Anpassung von Verträgen. Der BGH übernahm das Konzept als ständige Rechtsprechung.

Voraussetzung war, dass

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​Willi Reichel, Rechtsanwalt
Friedenstr. 7
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 52 99 414
Telefax:  +49 (911) 52 99 021
E-Mail: ra@willi-reichel.de
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