In Bayern können Soloselbständige, vor allem freischaffende Künstler/innen und Angehörige kulturnaher Berufe, vom Soloselbstständigenprogramm Unterstützung bekommen. Dabei wird auch Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Das Programm gilt für die Zeit ab Oktober 2020 bis Dezember 2020 und kann ab dem 18.12.2020 bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Die Beantragung erfolgt online. Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 € pro Monat, sowie der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts im Rahmen der Antragstellung gewährt.
Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Antragsteller/innen müssen
Ausgeglichen wird das Einkommen, wenn es mindestens 30% niedriger ist, als im Vorjahr. Die weiteren Details zur Beantragung der bayerischen Coronahilfe besprechen wir gerne vor Ort oder per Videokonferenz. Comments are closed.
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Juni 2021
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